ASV Glonn e.V. - Tennis Spiel/Platzordnung  
     
 

1.

Spielberechtigt sind grundsätzlich nur die Mitglieder der Tennisabteilung, die den laufenden Jahresbeitrag gezahlt haben.

 

2.

Kindern bis zum 14. Lebensjahr und Jugendlichen, sofern sie nicht im Arbeitsverhältnis stehen, wird eine Spielzeit bis max. 17.oo Uhr eingeräumt. Nach 17.oo Uhr und an den Wochenenden können sie nur mit Erwachsenen spielen. Es sei denn, die Anlage ist nicht entsprechend frequentiert.

 

3.

Gäste können nur zusammen mit einem Mitglied, ausgenommen an den Wochenenden und an Feiertagen, die vereinseigenen Tennisplätze benützen. Wartende Vereinsmitglieder haben dabei auf jeden Fall Vorrang. Das Vereinsmitglied haftet für die Bezahlung. Die Eintragung der Gast-stunde muss zu Beginn der Spielzeit im aufliegenden Getränkebuch vorgenommen werden.
Die Spielgebühr für den Gast beträgt pro Stunde € 5,--.
Bei Passiver oder Ruhender Mitgliedschaft € 3,--.
Die Gastspielgebühren werden am Saisonende zusammen mit den Getränken abgerechnet und abgebucht.

 

4.

Der Spielbetrieb wird mittels Spieluhren und Magnetschildern mit Namensaufdruck wie folgt geregelt:

 

a)     Die Spieldauer beträgt max. 1 Stunde.
Bei Spielbeginn stellen die Spieler die für den betreffenden Platz angebrachte Spieluhr auf die Zeit ihres Spielbeginns (nur zur ½ oder vollen Stunde) und bringen ihre Namensschilder am dafür vorgesehenen Magnetfeld unter der Spieluhr an. Bei einem Einzel müssen 2, bei einem Doppel 4 Namensschilder angebracht werden.
Ist der Platz trocken, so ist dieser unbedingt vor Spielbeginn zu spritzen. Vor Ablauf der Spielstunde (ca. 5 Minuten) haben die Platzbenützer den Platz abzuziehen und wenn nötig, die Linien zu säubern.
Sollte nach Ablauf der regulären Spielstunde kein Anspruch auf den Platz durch ein anderes Mitglied angezeigt werden, so können die Spieler ohne Neueinstellung der Spieluhr solange weiterspielen, bis der Platz von anderen Spielern beansprucht wird. Doch muss nach der ersten Spielstunde der Platz auf jeden Fall abgezogen werden und wenn notwendig gespritzt werden.
Haben die Spieler versäumt, die Spieluhr bei Spielbeginn einzustellen, so kann ein hinzukommender Spieler verlangen, dass der Platz sofort geräumt wird. 


b)
Sind alle Plätze belegt, so zeigt ein wartender Spieler durch Anbringen seines Namensschildes am Magnetfeld unter der betreffenden Platzuhr an, dass er für die nächste Stunde auf diesem Platz spielen möchte.
Vom Zeitpunkt der Reservierung bis zum Spielbeginn muss mindestens einer der namentlich vorgemerkten Spielpartner auf dem Tennisgelände anwesend sein.
Der Spieler kann 5 Minuten vor Ablauf der Spielstunde der Vorgänger den betreffenden Platz betreten, damit die Spielenden rechtzeitig ihr Spiel beenden und den Platz in Ordnung bringen können.

c) Bei sehr großem Spielandrang, erfahrungsgemäß ist dies zum Wochenende und auch werktags in den Abendstunden der Fall, werden die Mitglieder gebeten, nach Möglichkeit Doppel zu spielen.
 
d) Während der Dauer von Beerdigungen auf dem der Anlage gegenüber liegenden Friedhof ist der Spielbetrieb einzustellen. 

e)
Der tägliche Spielbetrieb darf nicht vor 8.00 Uhr beginnen und muss um 21.00 Uhr beendet sein. 

f) Platzreservierung von Platz 3 für Ganztägig-Berufstätige:
Ganztägig-Berufstätige haben die Möglichkeit, für den Zeitraum einer Woche an 2 verschiedenen Tagen Platz 3 jeweils 1 Stunde zu buchen.
Zur Beachtung:

   -
Der früheste mögliche Buchungszeitpunkt ist Freitag 17.oo Uhr der vorhergehenden Woche
   - Es können max. 2 Tage pro Woche fest gebucht werden
   - Sämtliche Spielpartner sind in einem dafür im Tennisheim aufliegenden Buch einzutragen
  
- Jeder Spieler darf nur zweimal pro Woche eingetragen sein
   - Ein Reservierungsberechtigter darf auch mit einem Nichtberechtigten spielen
Ist Platz 3 nicht reserviert, kann er selbstverständlich wie bisher bespielt werden.

 

5.

Das Spielen ist nur in Tennisbekleidung und mit einwandfreien Tennisschuhen erlaubt.

 

6.

Bei Durchführung von Verbands-, Freundschafts- und Ranglistenspielen können die Plätze erst nach Beendigung der Spiele benützt werden.
Bei Turnieren werden die Zuschauer gebeten, sich außerhalb der Plätze aufzuhalten; ausgenommen hiervon sind die mit der Abwicklung des Turniers befassten Personen.

 

7.

Nach starkem Regen, solange die Plätze noch sehr nass und weich sind, sollte möglichst nicht gespielt werden, um die Plätze zu schonen.
Bitte achten Sie besonders darauf – wenn Sie der Letzte sind – dass die Anlage beim Verlassen abgeschlossen wird, damit kein Unbefugter die Plätze betreten kann.

 

8.

Zur Pflege und Instandhaltung der Plätze bzw. der Anlage ist jedes Mitglied verpflichtet.    
Jedes Vereinsmitglied vom 16. bis 65. Lebensjahr leistet pro Jahr mindestens 5 Arbeitsstunden. Diese können erbracht werden bei der Frühjahrsinstandsetzung und der Einwinterung der Plätze. Vor allem aber auch während der laufenden Saison fallen viele Arbeiten an. Auskünfte hierüber geben der Platzwart und die Abteilungsleitung.
Bei den Damen gilt als Arbeitsleistung der Reinigungsdienst des Tennisheims.    
Bei Nichterbringen der Arbeitsleistung ist ersatzweise eine Gebühr von € 20,-- pro Stunde, von 16-18 jährigen € 5,-- pro Stunde zu entrichten.

 

Wir bitten alle Mitglieder, sich an diese Spielordnung zu halten,
um
allen einen fairen und sportlichen Ablauf zu gewährleisten.

 

Bei groben Verstößen ist mit dem Entzug der Spielerlaubnis durch die Vorstandschaft zu rechnen.

 

Glonn, im März 2002                                                                                    Der Vorstand