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ASV Glonn e.V. - Tennis Spiel/Platzordnung |
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1.
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Spielberechtigt sind grundsätzlich nur
die Mitglieder der Tennisabteilung, die den
laufenden Jahresbeitrag gezahlt haben. |
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2.
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Kindern bis zum 14. Lebensjahr und
Jugendlichen, sofern sie nicht im
Arbeitsverhältnis stehen, wird eine Spielzeit bis
max. 17.oo Uhr eingeräumt. Nach 17.oo Uhr und an den
Wochenenden können sie nur mit Erwachsenen spielen.
Es sei denn, die Anlage ist nicht entsprechend
frequentiert. |
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3.
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Gäste können nur zusammen mit einem
Mitglied, ausgenommen an den Wochenenden und an
Feiertagen, die vereinseigenen Tennisplätze
benützen. Wartende Vereinsmitglieder haben dabei auf
jeden Fall Vorrang. Das Vereinsmitglied haftet für
die Bezahlung. Die Eintragung der Gast-stunde muss
zu Beginn der Spielzeit im aufliegenden Getränkebuch
vorgenommen werden.
Die Spielgebühr für den Gast beträgt pro Stunde €
5,--.
Bei Passiver oder Ruhender Mitgliedschaft € 3,--.
Die Gastspielgebühren werden am Saisonende zusammen
mit den Getränken abgerechnet und abgebucht. |
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4.
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Der Spielbetrieb
wird mittels Spieluhren und Magnetschildern mit
Namensaufdruck wie folgt geregelt:
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a)
Die
Spieldauer beträgt max. 1 Stunde.
Bei Spielbeginn stellen die Spieler die für den
betreffenden Platz angebrachte Spieluhr auf die Zeit
ihres Spielbeginns (nur zur ½ oder vollen Stunde)
und bringen ihre Namensschilder am dafür
vorgesehenen Magnetfeld unter der Spieluhr an. Bei
einem Einzel müssen 2, bei einem Doppel 4
Namensschilder angebracht werden.
Ist der Platz trocken, so ist dieser unbedingt
vor Spielbeginn zu
spritzen. Vor Ablauf der Spielstunde (ca. 5 Minuten)
haben die Platzbenützer den Platz abzuziehen und
wenn nötig, die Linien zu säubern.
Sollte nach Ablauf der regulären Spielstunde kein
Anspruch auf den Platz durch ein anderes Mitglied
angezeigt werden, so können die Spieler ohne
Neueinstellung der Spieluhr solange weiterspielen,
bis der Platz von anderen Spielern beansprucht wird.
Doch muss nach der ersten Spielstunde der Platz auf
jeden Fall abgezogen werden und wenn notwendig
gespritzt werden.
Haben die Spieler versäumt, die Spieluhr bei
Spielbeginn einzustellen, so kann ein hinzukommender
Spieler verlangen, dass der Platz sofort geräumt
wird.
b)
Sind alle Plätze belegt, so zeigt ein
wartender Spieler durch Anbringen seines Namensschildes
am Magnetfeld unter der betreffenden Platzuhr an,
dass er für die nächste Stunde auf diesem Platz
spielen möchte.
Vom Zeitpunkt der Reservierung bis zum Spielbeginn
muss mindestens einer der
namentlich vorgemerkten Spielpartner auf dem
Tennisgelände anwesend sein.
Der Spieler kann 5 Minuten vor Ablauf der
Spielstunde der Vorgänger den betreffenden Platz
betreten, damit die Spielenden rechtzeitig ihr Spiel
beenden und den Platz in Ordnung bringen können.
c)
Bei sehr großem
Spielandrang, erfahrungsgemäß ist dies zum
Wochenende und auch werktags in den
Abendstunden der Fall, werden die Mitglieder
gebeten, nach Möglichkeit Doppel zu spielen.
d)
Während der Dauer von Beerdigungen auf dem der
Anlage gegenüber liegenden Friedhof ist
der Spielbetrieb einzustellen.
e)
Der tägliche Spielbetrieb darf nicht vor 8.00 Uhr
beginnen und muss um 21.00 Uhr beendet
sein.
f)
Platzreservierung von Platz 3
für Ganztägig-Berufstätige:
Ganztägig-Berufstätige haben die Möglichkeit,
für den Zeitraum einer Woche an 2 verschiedenen
Tagen Platz 3 jeweils 1 Stunde zu buchen.
Zur Beachtung:
- Der
früheste mögliche Buchungszeitpunkt ist Freitag
17.oo Uhr der vorhergehenden Woche
-
Es
können max. 2 Tage pro Woche fest gebucht werden
-
Sämtliche Spielpartner sind in einem dafür im
Tennisheim aufliegenden Buch einzutragen
-
Jeder Spieler darf nur
zweimal pro Woche eingetragen sein
-
Ein
Reservierungsberechtigter darf auch mit einem
Nichtberechtigten spielen
Ist Platz 3 nicht reserviert, kann er
selbstverständlich wie bisher bespielt werden. |
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5.
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Das Spielen ist nur in
Tennisbekleidung und mit einwandfreien
Tennisschuhen erlaubt. |
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6.
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Bei Durchführung von Verbands-, Freundschafts-
und Ranglistenspielen können die Plätze erst
nach Beendigung der Spiele benützt werden.
Bei Turnieren werden die Zuschauer gebeten, sich
außerhalb der Plätze aufzuhalten; ausgenommen
hiervon sind die mit der Abwicklung des Turniers
befassten Personen. |
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7.
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Nach starkem Regen, solange die Plätze
noch sehr nass und weich sind, sollte möglichst
nicht gespielt werden, um die Plätze zu schonen.
Bitte achten Sie besonders darauf – wenn Sie der
Letzte sind – dass die Anlage beim Verlassen
abgeschlossen wird, damit kein Unbefugter die Plätze
betreten kann. |
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8.
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Zur Pflege und Instandhaltung der
Plätze bzw. der Anlage ist
jedes Mitglied
verpflichtet.
Jedes Vereinsmitglied vom
16. bis 65. Lebensjahr
leistet pro Jahr mindestens 5
Arbeitsstunden. Diese
können erbracht werden bei der
Frühjahrsinstandsetzung und der Einwinterung der
Plätze. Vor allem aber auch
während der laufenden Saison fallen viele
Arbeiten an. Auskünfte hierüber geben der Platzwart
und die Abteilungsleitung.
Bei den Damen gilt als Arbeitsleistung der
Reinigungsdienst des Tennisheims.
Bei Nichterbringen der Arbeitsleistung ist
ersatzweise eine Gebühr von € 20,-- pro Stunde, von
16-18 jährigen € 5,-- pro Stunde zu entrichten. |
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Wir bitten alle
Mitglieder, sich an diese Spielordnung zu halten,
um allen
einen fairen und sportlichen Ablauf zu
gewährleisten. |
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Bei groben Verstößen ist mit dem Entzug der
Spielerlaubnis durch die Vorstandschaft zu rechnen. |
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Glonn, im März 2002
Der Vorstand |
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