ASV Glonn e.V. – Tennis Geschäftsordnung

1. Mitgliedschaft Abteilung Tennis

Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich, um Mitglied im Verein ASV Glonn zu werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Die Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis setzt eine Mitgliedschaft im Hauptverein voraus.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Abteilungsleitung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.

2. Fördermitgliedschaft

Jedes Mitglied, das am 01.01.2016 als sog. passives Mitglied geführt wurde, wird ab 1.1.2017 als Fördermitglied eingestuft (nur Bestandsfälle).

Es gelten folgende Rechte und Pflichten:

• Befreiung von der Arbeitspflicht (gemäß der Spiel- und Platzordnung)
• Spielberechtigung wie ein Gast (siehe hierzu Punkt 3 der Spiel- und Platzordnung) für 8 € pro Stunde
• Teilnahmeberechtigung an allen vereinsinternen Turnieren und Veranstaltungen

3. Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag besteht aus einem für alle Mitglieder des ASV Glonn festgelegten Hauptvereins-Beitrag und dem ausschließlich der Abteilung zur Verfügung stehenden Abteilungsbeitrag (Details sind im Formular zur Beitrittserklärung enthalten).

Hauptvereins-Beitrag und Abteilungsbeitrag werden im SEPA-Basislastschriftverfahren ab Mitte Februar des laufenden Jahres eingezogen. Eine entsprechende Ermächtigung ist dem Kassier vorzulegen (entsprechende Einträge zum Ausfüllen sind ebenfalls in der Beitrittserklärung zu finden). Änderungen der Bankverbindung sind durch Übermittlung einer neuen unterschriebenen SEPA-Lastschriftermächtigung bis spätestens zum 31. Januar des laufenden
Geschäftsjahres anzuzeigen.

3.1. Jahresbeitrag Abteilung Tennis

Folgende Jahresbeiträge gelten für Mitglieder der Abteilung Tennis:

a) Erwachsener          100 €

b) Kinder und Jugendliche          50 €

c) Erwachsener im Alter von 18 bis 25 Jahre, wenn in Ausbildung, Schüler oder Student (Nachweis erforderlich!)          50 €

d) Familie (2 Erwachsene und mindestens 1 Kind bzw.1 Erwachsener und mindestens 2 Kinder)          200 €

f) Fördermitglied mindestens          25 €

4. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

• Austritt aus der Abteilung (schriftliche Kündigung)
• Ausschluss aus der Abteilung
• Tod/ Erlöschen der Rechtsfähigkeit

Eine Kündigung für das nächste Jahr wirksam, wenn diese unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres eingeht. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen, insbesondere Beitragspflichten, bleiben davon unberührt.

5. Ausschluss aus der Abteilung Tennis

Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise den Interessen der Abteilung Tennis zuwider handelt. Über den Ausschlussantrag entscheidet die Abteilungsleitung mit einfacher Mehrheit. Der Beschluss wird mit Beschlussfassung sofort wirksam. Dieser ist dem Mitglied schriftlich mit einer Begründung mitzuteilen.

6. Ausschluss vom Spielbetrieb

Mitglieder können für unsportliches bzw. unsoziales Verhalten und Verstößen gegen die Spiel und Platzordnung der Abteilung Tennis vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft die Abteilungsleitung. Dies gilt auch bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex des Bayerischen Tennisverbandes.

7. Stimmrecht

• Stimmberechtigt sind alle volljährigen Mitglieder (Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt)
• Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
• Wählbar in die Abteilungsleitung sind alle volljährigen aktiven Vereinsmitglieder.

Wählbar sind auch abwesende Mitglieder, wenn eine schriftliche Erklärung über die Annahme seiner Wahl vorliegt.

ASV Glonn Abteilung Tennis
Glonn, im Juli 2016