ASV Glonn e.V. – Tennis Spiel / Platzordnung

1.

Die Anlagen der Abteilung Tennis sind stets sauber zu halten, und im Interesse der Allgemeinheit pfleglich zu behandeln. Grundsätzlich ist untersagt, persönliche Gegenstände auf der gesamten Anlage zu lagern oder abzustellen. Der Platzwart ist, soweit es um die Pflege der Tennisanlage geht, gegenüber allen Mitgliedern und Gästen weisungsberechtigt. Auf dem gesamten Geländegilt die Straßenverkehrsordnung.

2.
Spielberechtigt sind grundsätzlich nur die Mitglieder der Tennisabteilung. Eine „Sondernutzung“ bedarf der Zustimmung der Abteilungsleitung.
3.
Grundsätzlich sind Gäste nur in Begleitung eines Mitglieds der Abteilung Tennis spielberechtigt. Auf der Anlage zum Spielen wartende Vereinsmitglieder haben dabei auf jeden Fall Vorrang gegenüber Gästen. Das Vereinsmitglied haftet für die Bezahlung. Die Gaststunde muss durch das Vereinsmitglied zu Beginn der Spielzeit in die aushängende Gästeliste eingetragen werden. Die Spielgebühr beträgt 8 € pro Stunde. Am Ende des Jahres werden dem Mitglied alle in der Saison gespielten Gaststunden per Lastschrift abgebucht.
5.
Der Spielbetrieb wird mittels Spieluhren und Magnetschildern mit Namensaufdruck wie folgt geregelt:
a) Die Spieldauer beträgt maximal 1 Stunde.
Bei Spielbeginn stellen die Spieler die für den betreffenden Platz angebrachte Spieluhr auf die Zeit des Spielbeginns (nur zur halben oder vollen Stunde) und bringen ihre Namensschilder am dafür vorgesehenen Magnetfeld unter der Spieluhr an. Bei einem Einzel müssen 2, bei einem Doppel 4 Namensschilder angebracht werden.
Ist der Platz sehr trocken, so ist dieser unbedingt vor Spielbeginn zu bewässern. Vor Ablauf der Spielstunde (ca. 5 Minuten) haben die Spieler den Platz abzuziehen und die Linien zu säubern. Haben die Spieler versäumt, die Spieluhr bei Spielbeginn einzustellen, so kann ein hinzukommender Spieler verlangen, dass der Platz sofort geräumt wird.
b) Sind alle Plätze belegt, so zeigt ein wartender Spieler durch Anbringen seines Namensschildes am Magnetfeld unter der betreffenden Platzuhr an, dass dieser für die nächste Stunde auf diesem Platz spielen möchte. Vom Zeitpunkt der Reservierung bis zum Spielbeginn muss mindestens einer der namentlich vorgemerkten Spielpartner auf dem
Tennisgelände anwesend sein.
c) Während der Dauer von Beerdigungen auf dem der Anlage gegenüber liegenden Waldfriedhof ist der Spielbetrieb einzustellen.
d) Der tägliche Spielbetrieb darf nicht vor 8:00 Uhr beginnen und muss um 21:00 Uhr beendet sein.
6.
Das Spielen ist nur mit Tennisschuhen erlaubt.
7.
Bei offiziell angesetzten Mannschaftstrainings, Verbandsspielen und Turnieren oder sonstigen angekündigten Veranstaltungen, die durch die Abteilungsleitung genehmigt worden sind, können die Plätze erst nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung benutzt werden.
8.
Nach starkem Regen, wenn die Plätze noch sehr nass und weich sind, darf nicht gespielt werden
9.
Es ist darauf zu achten, dass die gesamte Tennisanlage beim Verlassen abgeschlossen ist.
10.
Zur Pflege und Instandhaltung der Tennisplätze bzw. der gesamten Anlage ist jedes Mitglied verpflichtet. Jedes Vereinsmitglied vom 16. bis 67. Lebensjahr leistet pro Jahr mindestens fünf Arbeitsstunden. Kann ein Mitglied seine Arbeitsleistung am eingeteilten Termin nicht erbringen, so ist dieses verpflichtet umgehend einen Ersatz besorgen und den Platzwart und die
Abteilungsleitung in Kenntnis zu setzen. Die Einteilung zu den Arbeitsstunden erfolgt durch die Abteilungsleitung. Bei Nichterbringen der Arbeitsleistung wird ersatzweise eine Gebühr von 100 € pro Jahr eingezogen. Ehrenmitglieder und Mitglieder der Abteilungsleitung sind vom Arbeitsdienst befreit.
Wir bitten alle Mitglieder, sich an diese Spiel- und Platzordnung zu orientieren, um allen Spielern einen fairen und sportlichen Ablauf zu gewährleisten.
 
Bei groben Verstößen kann die Abteilungsleitung die Spielerlaubnis entziehen und den Ausschluss aus der Abteilung beschließen.
 
ASV Glonn Abteilung Tennis
Glonn, Juli 2016